Kontakt Verbindungslehrer
Aaron Nunnink
Adam Fall
“Am besten überzeugt man mit den Ohren – indem man anderen zuhört.”
Dean Rusk, 1909 – 1994
- Werden von den Schülern gewählt
- Unterstützen die SMV bei ihrer Arbeit
- Fördern den Kontakt zwischen Schülern, Lehrern, Schulleitung und Eltern
- Ansprechpartner, Berater und Vermittler in Konfliktfällen (s. RGS-Vorgehensweise)
- Unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit den Beratungslehrern etc.
- Beraten und informieren die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z. B. Schulgesetzt, SMV-Verordnung etc.)
Hinweis
Die Verbindungslehrer unterliegen in ihrer Tätigkeit nicht der Schweigepflicht.
Die Verbindungslehrer…
- leiten die jährliche SMV
- Wahlunterstützen diese bei ihren Wunsch-Tätigkeiten und Anliegen, beispielsweise dem jährlichen Futsal-Turnier, Weihnachts- und Spendenaktionen, …
“Ein Weg, einen Konflikt zu lösen, ist, ihn zusammen zu überwinden.
Dann kann man ihn immer noch aus dem Weg räumen.”
Joachim Panten, 1947 – 2007, deutscher Aphoristiker und Publizist
In max. 4 Schritten zur Konflikt(auf-)lösung: Der RGS-Konfliktlöseweg
Schritt 1: Direkte und persönliche Ansprache
Viele Konflikte beruhen auf missverstandenen Äußerungen oder unbeabsichtigten Fettnäpfchen. Ein persönliches Gespräch hilft hier oft. Eure Verbindungslehrer unterstützen euch gerne bei der Vorbereitung des Gesprächs.
Mgl. Schritt 2: Informationsbrief- und Einladung zu einem Vermittlungsgespräch
Manchmal sind die Fronten schon etwas festgefahren, die Pausenzeit reicht nicht zur Besprechung des Problems oder die beiden Parteien kommen auch so überein, dass ein Gespräch zusammen mit einem Verbindungslehrer sinnvoll ist. Zur Vorbereitung auf das Gespräch sollen beide Seiten ihr Anliegen sachlich aufschreiben und dem Gesprächspartner vorab zukommen lassen. Gerne dürfen hier Lösungsvorschläge gemacht werden.
Schritt 3: Vermittlungsgespräch
In ruhiger Atmosphäre können beide Parteien ihr Anliegen vorbringen und gemeinsam an einer Lösungsmöglichkeit arbeiten. Der Verbindungslehrer versucht dabei zu vermitteln und kann bei Bedarf mögliche Strategien aufzeigen oder Kompromissvorschläge einbringen. Er darf auch bezüglich des rechtlichen Rahmens (SchG) beraten. Nach Bedarf kann ein weiterer Termin zur Besprechung der gemeinsamen Zielsetzungen nach ein paar Wochen gemacht werden.
Wichtig: Der Verbindungslehrer ist hierbei bloß ein neutraler Vermittler ohne Weisungsbefugnis.
Mgl. Schritt 4: Weiteres Gespräch / Schulleitung
Bedarfsabhängig können weitere gemeinsame Gespräche erfolgen. Wenn keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann, muss die Problematik ggf. von der Schulleitung gelöst werden
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